Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen und Produkte. Sie enthalten wichtige Informationen zu Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen, Haftung sowie Ihren Rechten und Pflichten als Kunde.

Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch, bevor Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Mit der Nutzung unserer Angebote stimmen Sie den nachfolgenden Bedingungen zu. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Im Folgenden finden Sie die detaillierten Geschäftsbedingungen:

I. Umfang der Leistungen

(1) BG Transporte & Umzüge erbringt alle vereinbarten Dienstleistungen mit höchster Sorgfalt und im besten Interesse des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Preises.

(2) Falls während der Durchführung unvorhergesehene Aufwendungen entstehen, die BG Transporte & Umzüge für notwendig hält, werden diese dem Kunden zuzüglich einer angemessenen Vergütung in Rechnung gestellt.

(3) Sollte der Kunde nach Vertragsabschluss zusätzliche Leistungen anfordern, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten ebenfalls zuzüglich einer fairen Vergütung fällig.

(4) Das Personal von BG Transporte & Umzüge ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht verpflichtet, Installationsarbeiten wie Dübel-, Elektro-, Sanitär- oder ähnliche Arbeiten durchzuführen.

(5) Für zusätzlich vermittelte Handwerker übernimmt BG Transporte & Umzüge lediglich die Verantwortung für deren sorgfältige Auswahl.

II. Beiladungstransport

Es besteht die Möglichkeit, den Umzug als Beiladungstransport durchzuführen, bei dem mehrere Aufträge zusammengefasst werden.

III. Beauftragung Dritter

BG Transporte & Umzüge ist berechtigt, zur Ausführung des Umzugs einen weiteren Spediteur zu beauftragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

IV. Pflichten des Absenders

(1) Möchte der Kunde auf die Verpackung und Kennzeichnung durch BG Transporte & Umzüge verzichten, wird dieser ausdrücklich auf den Haftungsausschluss gemäß § 451 d Abs. 1 Ziff. 2 HGB hingewiesen. BG Transporte & Umzüge übernimmt keine Verantwortung für die Qualität der vom Kunden selbst verpackten Güter, außer im Fall von offensichtlich unzureichender Verpackung.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, BG Transporte & Umzüge rechtzeitig über die Natur von gefährlichen Gütern zu informieren, die Teil des Umzugsgutes sind. Hierzu zählen feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, giftige oder ätzende Stoffe wie Batterien, Chemikalien oder ähnliche gefährliche Materialien.

(3) Sollte das Umzugsgut aufgrund seiner Größe oder seines Gewichts am Zielort nicht ohne Risiko von Beschädigungen entladen werden können, ist BG Transporte & Umzüge angewiesen, vom Kunden entsprechende Anweisungen einzuholen.

V. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von BG Transporte & Umzüge ist nur mit fälligen und unbestrittenen Forderungen des Kunden zulässig.

VI. Weisungen und Mitteilungen

Alle Anweisungen und Mitteilungen des Kunden hinsichtlich der Durchführung des Umzugs sind in Textform direkt an BG Transporte & Umzüge zu richten.

VII. Bestimmung des Umzugsgutes

Die Verantwortung für die korrekte Bestimmung und Bereitstellung des Umzugsgutes liegt beim Kunden.

VIII. Fälligkeit des Entgelts

(1) Das vereinbarte Entgelt sowie alle zusätzlichen Ansprüche von BG Transporte & Umzüge werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei Ablieferung des Umzugsgutes fällig. Bei internationalen Umzügen ist das Entgelt vor Beginn der Verladung zu zahlen.

(2) Währungsumrechnungen bei Auslandstransporten erfolgen nach dem zum Zahlungstag geltenden Wechselkurs.

(3) Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, ist BG Transporte & Umzüge berechtigt, das Umzugsgut einzulagern oder die Beförderung bis zur Begleichung der offenen Beträge anzuhalten. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann BG Transporte & Umzüge das gesetzliche Pfandrecht geltend machen.

IX. Lagerung

Für die Einlagerung von Umzugsgut gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen:

(1) Der Kunde ist verpflichtet, BG Transporte & Umzüge über die Lagerung gefährlicher oder besonders risikobehafteter Güter zu informieren, wie z. B. brennbare, explosive oder giftige Materialien.

(2) BG Transporte & Umzüge bietet eine sichere Lagerung in eigenen oder externen Lagerräumen an, wobei auch Container als Lagerort genutzt werden können. Sollte das Lagergut bei einem externen Anbieter eingelagert werden, wird der Kunde umgehend über den Lagerort informiert.

(3) Für jede Einlagerung wird ein detailliertes Verzeichnis erstellt, das die eingelagerten Güter auflistet. Bei der Auslagerung wird dieses Verzeichnis aktualisiert, und der Kunde erhält eine Kopie.

(4) Der Kunde hat das Recht, während der Geschäftszeiten das eingelagerten Gut einzusehen, muss jedoch im Voraus einen Termin mit BG Transporte & Umzüge vereinbaren.

X. Rücktritt und Kündigung

(1) Da Umzugsdienstleistungen nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB als Dienstleistung gelten, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(2) Der Kunde kann den Umzugsauftrag jederzeit kündigen.

(3) Im Falle einer Kündigung durch den Kunden kann BG Transporte & Umzüge eine Pauschale in Höhe von einem Drittel des vereinbarten Entgelts verlangen, es sei denn, die Kündigung ist auf ein Verschulden von BG Transporte & Umzüge zurückzuführen.

XI. Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand des Unternehmenssitzes von BG Transporte & Umzüge als zuständig.

(2) Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gelten die entsprechenden Bestimmungen der ZPO.

XII. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

XIII. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzbestimmungen von BG Transporte & Umzüge, die auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt werden können.