Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Transporteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Transports heranziehen.

Zusatzleistungen

Der Transporteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Transporteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus.

Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.

Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

Sammeltransport

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Transporteurs nicht verrechenbar.

Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung – abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen – auf entsprechende Anforderung direkt an den Transporteur auszuzahlen.

Transportsicherungen

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen) fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.

Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Transporteur nicht verpflichtet.

Ausgeschlossen ist die Haftung für vom Absender verpackte Gegenstände, Funktionsschäden an elektrischen Geräten sowie Pflanzen, soweit die erforderliche Sorgfalt bei deren Behandlung durch den Transporteur beachtet wurde.

Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Transporteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Transporteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Abtretung

Der Transporteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders sowie solcher an zur Annahme nicht bevollmächtigte Personen des Transporteurs trägt der Absender.

Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsguts ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird.

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu entrichten.

Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu bezahlen.

Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Transporteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder – nach Beginn der Beförderung – auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 Abs. 2 BGB.

Es wird ein pauschaler Betrag von 30 % des vereinbarten Entgelts fällig.

Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden dem Absender auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten aufgrund dieses Vertrages sowie über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Transporteurs befindet.

Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur, wenn der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.